Albert Schweitzer Realschule Dortmund

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Deutsch

Unterricht

1. Voraussetzungen für den Unterricht im Fach Deutsch an der ASR

Das Fach Deutsch wird an der Albert-Schweitzer-Realschule nach dem Kernlehrplan für die Realschule in Nordrhein-Westfalen unterrichtet (vgl. Heft 3315 “Sekundarstufe I Realschule. Deutsch. Kernlehrplan Schule in NRW“, herausgegeben vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2004).

An der Albert-Schweitzer-Realschule haben alle Schüler 4 Stunden Deutsch in der Woche. Außerdem gibt es eine Arbeitsstunde und zusätzlich eine Förderstunde in den Jahrgängen 5-9.
In den Arbeitsstunden arbeiten die jüngeren Schüler mit Hilfe, ältere (zunehmend) selbstständig an ihren Aufgaben. Die Aufgaben dienen insbesondere der Übung bzw. führen im Unterricht besprochene Themen weiter. Sie haben eine ähnliche Funktion wie Hausaufgaben.
In den Förderstunden der Klassen 5 bis 9 arbeitet entweder die ganze Klasse oder ein Teil der Gruppe an Übungen bzw. an Schwerpunkten, wie z. B. der Rechtschreibung oder Grammatik. In der Regel wird individueller gelernt, z. B. auch an Stationen mit unterschiedlichen Aufgaben oder Schwierigkeitsgraden. Gerade schwächere Schüler können hier an ihren Defiziten arbeiten und erhalten entsprechende Hilfestellung.
SchülerInnen der 5. und 6. Klassen, die Schwierigkeiten im Fach Deutsch oder in Teilbereichen haben, besuchen das Lernstudio Deutsch. Dort erhalten sie eine intensive 1:1 bis 1:2- Betreuung durch Tutoren (Schüler aus den Klassen 9 und 10).
Die Übungsthemen werden vom Deutschlehrer vorgegeben und mit den Tutoren besprochen.
In der Regel wird die Teilnahme am Lernstudio vom Deutschlehrer/ der Deutschlehrerin vorgeschlagen und ist dann Pflicht. Das Lernstudio kann aber auch freiwillig besucht werden.
Das Lernstudio kann man mit einer kostenlosen Nachhilfestunde vergleichen.

In Klasse 10 gibt es, statt der Förderstunde, eine Ergänzungsstunde Deutsch für alle SchülerInnen.
In diesen Stunden wird gezielt an den Aufgabenstellungen der Zentralen Abschlussprüfung gearbeitet.

Hausaufgaben
Da die ASR eine Ganztagsschule ist, erhalten die SchülerInnen nur an den „kurzen“ Tagen Hausaufgaben, die sie in Eigenregie zu Hause erledigen.

Es ist wichtig, die Hausaufgaben zu erledigen, damit man übt, sich also Wissen einprägt bzw.  Wissen vertieft. So ist man für die nächste Stunde vorbereitet und kann besser mitarbeiten.

2     Leistungsbewertung und Art der Rückmeldung

 2.1 Allgemeines (Gesetzeslage)

Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch erfolgt gemäß §48 des Schulgesetzes:

Leistungsbewertung § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung.
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungs-ordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

  1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

  1. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

  1. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

  1. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

  1. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

  1. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen. (aus: BASS 2007/2008)

2.2 Schriftliche Arbeiten

Für die Klassenarbeiten gelten die vorgegebenen Aufgabentypen. Eine Arbeit wird einem bestimmten Aufgabentyp zugeordnet, Aufgabentypen können auch kombiniert werden.

Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenzen dürfen auch Diktate und gleichwertige Übungsformen, z. B. aus der Grammatik, als Teile von Klassenarbeiten eingesetzt werden.
Zusätzlich zu den Klassenarbeiten können Tests geschrieben werden, Hausaufgaben abgeprüft werden (schriftlich und mündlich) oder schriftliche Übungen innerhalb des Unterrichts eingesammelt und bewertet werden.

In Klasse 5 und 6 erhalten alle SchülerInnen über die eigentliche Arbeitszeit (in der Regel 45 Minuten) der Klassenarbeit hinaus 10 bis 15 Minuten zur Korrektur ihrer Texte. Klassenarbeiten werden daher bevorzugt in Doppelstunden gelegt.
Ein Wörterbuch darf benutzt werden, sofern es sich nicht um eine direkte Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat, Lückentext) handelt.

Die Gesamtnote einer schriftlichen Arbeit wird in der Regel über ein Punktesystem ermittelt:

100 % – 91 % :  sehr gut

90 % – 80 % :  gut

79 % – 66 % :  befriedigend

65 % – 50 % :  ausreichend

49 % – 26 % :  mangelhaft

25 %  –  0 % :  ungenügend

Fehlerbewertung

Die Leistungen in Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik fließen zu ca. 10% in die Note der Klassenarbeit ein. Die Wertung erfolgt ebenfalls in Punkten.

Beurteilungsbogen (Feedback)

Die SchülerInnen erhalten zu jeder korrigierten Klassenarbeit einen Beurteilungsbogen.
Damit können sie nachvollziehen, wie die verschiedenen Aufgaben bewertet wurden und an welchen Stellen etwas gefehlt hat, nicht gründlich genug bearbeitet wurde oder auch große Lücken bestehen. Der Beurteilungsbogen ermöglicht die Einstufung der Schülerleistung nach Punkten.
Des Weiteren erhalten die Schüler Förderempfehlungen mit weiterführenden Hinweisen (siehe Förderempfehlungen)

Förderempfehlung

Alle Schüler erhalten zusätzlich zum Bewertungsbogen eine Förderempfehlung (in Form eines Diagnosebogens/Förderbogens oder im Anschluss an den Bewertungsbogen der Klassenarbeit) mit zusätzlichen Anmerkungen, Hilfestellungen bzw. Vorschlägen zu Übungsmöglichkeiten. Außerdem steht auf dem Förderbogen eventuell auch die Angabe der Seiten im Arbeitsheft oder im Schulbuch bzw. Hinweise zu den im Unterricht ausgeteilten Kopien. Im Bedarfsfall gibt es zusätzlich handschriftliche Anmerkungen.
Auch SchülerInnen, deren Arbeit mit „gut“ oder „befriedigend“ bewertet wird, erhalten eine  Förderempfehlung, so dass deutlich wird, ob es Defizite in Teilbereichen gibt.

2. 3    Sonstige Leistungen/ Zeugnisnote

Zu den sonstigen Leistungen gehören nicht nur mündliche Beiträge zum Unterricht, sondern auch schriftliche Übungen (z. B. kurze Hausaufgabenüberprüfungen,  Lernzielkontrollen – „Tests“), PowerPoint-Präsentationen, Plakate und Lapbooks , szenisches Spiel (Rollenspiel/Theater), Protokoll und Referat, Lesetagebuch oder Portfolio (Mappe) etc.

Die Bewertung der sonstigen Leistungen umfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge (mündlich wie schriftlich) im unterrichtlichen Zusammenhang.

(Siehe dazu auch Kernlehrplan, Sekundarstufe I, Deutsch, S. 48).

Lernstandserhebung/Vera 8

Die Lernstandserhebung wird im zweiten Halbjahr der Klasse 8 geschrieben und in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet. Sie dient der Diagnostik.

Zeugnisnote

Die Zeugnisnote setzt sich zu 50 % aus den schriftlichen Arbeiten und zu 50 % aus den sonstigen Leistungen zusammen. („ ‚Sonstige Leistungen’ haben bei der Leistungsfeststellung den gleichen Stellenwert wie die ‚Schriftlichen Leistungen’ in den Klassenarbeiten.“ Kernlehrplan, S.47. )
2.4. Leistungsbewertung bei Leserechtschreibschwäche (LRS)
Die Bewertung ist durch den LRS- Erlass geregelt (Bass 1991). Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden. Die Entscheidung trifft der unterrichtende Kollege/die Kollegin durch Beobachtung der Rechtschreibleistung der betreffenden Schüler insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6.

Liegt die Anzahl der Rechtschreibfehler deutlich über dem Durchschnitt und weist typische Merkmale von LRS auf, empfiehlt der Kollege/die Kollegen den Eltern das Kind auf LRS testen zu lassen, damit neben der individuellen schulischen Förderung im Unterricht, durch Förderempfeh-lungen unter Klassenarbeiten, der Teilnahme am Förderunterricht selbst bzw. der  Besuch des Lernstudios auch eine spezielle außerschulische Förderung erfolgen kann.

Ein Nachteilsausgleich kann erfolgen durch eine Zeitzugabe bzw. dadurch, dass die Rechtschreib-leistung in den Klassenarbeiten ohne Wertung bleibt.

Ein Nachteilsausgleich für die Zentrale Abschlussprüfung (eine Zeitzugabe für die ZP) muss von den Eltern der Schüler rechtzeitig in Arnsberg beantragt werden. Dieser wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn die LRS langfristig besteht und der Schüler/ die Schülerin in den letzten Schuljahren nachweislich am Förderunterricht der Schule teilgenommen hat.
Die Entscheidung, den Nachteilsausgleich zu gewähren, wird in Arnsberg getroffen.
Schüler und deren Eltern werden von den Fachkollegen entsprechend beraten.

2.5. Leistungsbewertung bei Inklusion:

An der ASR gibt es Schüler und Schülerinnen mit unterschiedlichen besonderen Förderbedarfen in allen Jahrgängen vereinzelt, in den Jahrgängen 5-8 verstärkt. Einer Klasse eines Jahrgangs sind  jeweils 3-5 SchülerInnen mit differentem (einem anderem/individuellen) Ziel hinsichtlich des Ab-schlusses zugeordnet.
Alle „InklusionsschülerInnen“ werden gemeinsam mit der Klasse unterrichtet und arbeiten im Allgemeinen auch am gleichen Thema/Schwerpunkt.
Sie erhalten aber zum Teil andere/ vereinfachte Aufgaben/ weniger Aufgaben oder Aufgaben mit gezielter Hilfestellung oder weiteren Vorgaben. Im Idealfall werden sie zusätzlich von einer Integrationskraft und/oder einer Sonderpädagogin innerhalb der Klasse unterstützt oder in der Kleingruppe unterrichtet und beim Lernen besonders gefördert.
Schüler mit dem Förderbedarf „Lernen“ bzw. „Geistige Entwicklung“ erhalten am Ende der Halbjahre bzw. der Schuljahres einen gesonderten, ausformulierten Lernbericht und werden nicht nach Noten bewertet. Das heißt auch, dass sie andere, eigene „Lernzielkontrollen“ schreiben. Diese werden je nach Bedarf und Leistungsvermögen des Kindes „bewertet“ und mit den Kindern besprochen. Diese Arbeiten sind nicht vergleichbar mit den Arbeiten der RealschülerInnen.

SchülerInnen, die ausschließlich einen Förderbedarf z.B. im Bereich „Sprache“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ aufweisen, werden in der Regel zielgleich unterrichtet (entsprechend den Richtlinien der Realschule) und werden auch dementsprechend bewertet (wie alle anderen Realschüler auch). Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden.


3.1. Was versteht man unter Aufgabentypen der Klassenarbeiten?

Klasse 5/6 – Übersicht nach Sekundarstufe I Realschule. Deutsch Kernlehrplan

Aufgabentyp Lern-/ Aufgabeninhalte

1

a

b

Erzählen
a) Erlebtes, Erfahrenes, Erdachtes
b) Auf der Basis von Materialien oder Mustern erzählen
2
ab
Sachlich berichten und beschreiben
a) auf der Basis von Material
b) auf der Basis von Beobachtungen
3 Zu einem im Unterricht thematisierten Sachverhalt Stellung nehmen
4
ab

Textanalyse

Sachtexte oder literarische Texte mithilfe von Fragen untersuchen

Aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, vergleichen und Schlüsse daraus ziehen

5 Einen Text nach vorgegebenen Kriterien überarbeiten
6 Sich mit literarischen Texten produktionsorientiert auseinandersetzen


Klasse 7/8 – Übersicht nach Sekundarstufe I Realschule. Deutsch Kernlehrplan

Aufgabentyp Lern-/ Aufgabeninhalte
1 Entfällt ab Klasse 7
2 In einem funktionellen Zusammenhang auf der Basis von Materialien sachlich berichten und beschreiben
3 Eine Argumentation zu einem Sachverhalt verfassen (ggf. unter Einbeziehung anderer Texte)
4
ab

Textanalyse

a) Einen Sachtext, medialen Text oder literarischen  Text mithilfe von Fragen
auf Wirkung und Intention hin untersuchen und bewerten

b) Durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder
diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, vergleichen, deuten
und abschließend reflektieren und bewerten

5 Einen vorgegebenen Text überarbeiten
6 Sich mit einem literarischen Text durch dessen Umgestaltung auseinandersetzen, z. B.
a) einen Dialog schreiben
b) Perspektive wechseln –  produktionsorientiert


Klasse 9/10 – Übersicht nach Sekundarstufe I Realschule. Deutsch Kernlehrplan

Aufgabentyp Lern-/ Aufgabeninhalte
1 Entfällt ab Klasse 7
2 Verfassen eines informativen Textes (Materialauswahl und -sichtung, Gestaltung des Textes, Reflexion über Mittel und Verfahren
3 Eine (ggf. auch textbasierte) Argumentation zu einem Sachverhalt erstellen.
4
ab

Textanalyse

Einen Sachtext, medialen Text analysieren, einen literarischen Text analysieren und interpretieren

Durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet: aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln, vergleichen und abschließend reflektieren und bewerten

5 Einen Text unter vorgegebenen Gesichtspunkten sprachlich analysieren und überarbeiten und die vorgenommene Textänderung begründen
6  Produktionsorientiert zu Texten schreiben (mit Reflexionsaufgabe)

3.2.  Übersicht zu den Themen und Klassenarbeiten im Fach Deutsch
ab dem Schuljahr 2016/2017
          (Die Reihenfolge der Themen und Klassenarbeiten kann variieren)

Klasse 5

  1. Einen Brief schreiben (Aufgabentyp 6)
  2. Unterwegs mit der Bahn (Aufgabentyp 4b)
  3. Lyrik (Aufgabentyp 5, kombiniert mit 4a)
  4. Bericht/Tierbeschreibung (Aufgabentyp 2a oder 2b)
  5. Stellungnahme (Aufgabentyp 3)
  6. Analyse/Jugendbuch (Aufgabentyp 4a)

Klasse 6

  1. Textüberarbeitung – z. B. Rezept (Aufgabentyp 5)
  2. Ein Gedicht mit Hilfe von Fragen untersuchen (Aufgabentyp 4a)
  3. Stellungnahme (Aufgabentyp 3)
  4. Sachlicher Bericht, z. B. Unfall (Aufgabentyp 2)
  5. Fabeln oder Lügengeschichten schreiben (Aufgabentyp 6)
  6. Eine Erzählung schreiben (Aufgabentyp 1b)

Klasse 7

  1. Anfragen überarbeiten (Aufgabentyp 5)
  2. Ballade (Aufgabentyp 6, eventuell  mit 4a kombiniert)
  3. Argumentieren – (Aufgabentyp 3)
  4. Inhaltsangabe/Textuntersuchung (Aufgabentyp 2/4a)
  5. Texte und Grafiken – Bericht und Reportage (Aufgabentyp 4b)
  6. Jugendlektüre (Aufgabentyp 4a)

Klasse 8

  1. Argumentativer Brief (Aufgabentyp 3)
  2. Bildbeschreibung (Aufgabentyp 2)
  3. Was ist Heimat? (Aufgabentyp 6)
  4. (Lernstand – VERA 8 – ohne Wertung)
  5. Lyrik –  Liebesgedichte analysieren (Aufgabentyp 4a)
  6. Vergleich Sachtext Schaubild (Aufgabentyp 4 b)

Klasse 9
 1.     Textvergleich (Aufgabentyp 4b)

2.    Test: Bewerbung überarbeiten (Typ 5))
3.    Kurzgeschichten analysieren (Aufgabentyp 4a)
4.    Kontinuierliche und diskontinuierliche Texte, einen Infotext schreiben (Aufgabentyp 2)
5.    Produktiver Umgang mit Texten – Lektüre: z. B. Besuch der alten Dame (Aufgabentyp 6)

Klasse 10

  1. Erörterung (Aufgabentyp 3)
  2. Kontinuierliche (Z. B. Sachtext) und diskontinuierliche Texte (Bild, Diagramm) vergleichen (4b)
  3. Gedichtanalyse (Aufgabentyp 4a)
  4. Verfassen eines informativen Textes (Aufgabentyp 2)

Stand August 2016