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4. Elternbrief der Schulleitung – Hinweise zu den aktuellen Quarantänebestimmungen

Hinweise zu den aktuellen Quarantänebestimmungen gemäß den Regelungen des Dortmunder Gesundheitsamtes

Stand: 25. Januar 2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden habe ich Ihnen/euch die Mitteilungen des Gesundheitsamtes in etwas übersichtlicher Form zusammengestellt.

Ich hoffe, dass damit ausreichend Klarheit für den Fall besteht, wenn Klassen der ASR geschlossen werden und Distanzunterricht erhalten.

Ausgangslage:

Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen kann das Gesundheitsamt die Fallmeldungen, auch bei mehreren pos. Fällen in einer Klasse nicht mehr bearbeiten.

 Deswegen gilt ab sofort folgendes Vorgehen:

  • Sind 1-2 Schüler*innen einer Klasse innerhalb der letzten 7 Tage positiv getestet, müssen sich diese aufgrund der Test- und Quarantäneverordnung in eine Quarantäne begeben. Alle anderen besuchen die Schule weiter.
  • Sind 3 oder mehr Schüler*innen in einer Klasse innerhalb der letzten 7 Tage positiv getestet, so sendet die Schule eigenständig die gesamte Klasse in die häusliche Isolierung. Die Schule meldet dem Gesundheitsamt weiterhin den Namen der Infizierten sowie die betroffene Klasse
  • Für Schüler*innen bis 12 Jahren gibt es weiterhin Quarantäneverfügungen, da die Eltern diese zum Nachweis für den Arbeitgeber benötigen. Für Kinder, die älter als 12 Jahre sind, fehlt bei Quarantäne der Kinder die gesetzliche Grundlage für eine Lohnersatzzahlung, also deshalb zur Zeit keine Quarantäneverfügung.
  • Eine Klasse in Quarantäne darf an Tag 5 der häuslichen Isolierung wieder zur Schule zurückkehren (Voraussetzung: nur Kinder ohne Symptome in den letzten 48 Stunden).
  • Voraussetzung: ein negativer Schnelltest eines Bürgertestzentrums, der max. 24 Stunden alt ist.

Der Test kann auch morgens in der Schule zu Beginn des Präsenzunterrichts durchgeführt werden.

  • Für die positiv getesteten Schüler*innen gelten folgende Quarantänezeiten:
  • 10 Tage ab Symptombeginn/Testdatum (egal ob Schnelltest oder PCR-Test)
  • Es besteht die Möglichkeit der Frei-Testung ab dem 7. Tag, wenn zuvor 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind.
  • Es muss ein Test einer Bürgerteststelle vor der Rückkehr in die Schule vorgelegt werden. Eine Testung in der Schule zur Verkürzung der Quarantänezeit ist NICHT möglich.
  • Nach Ablauf von 10 Tagen Quarantäne ist keine weitere Testung zur Beendigung der Quarantäne vorgesehen.
  • Aber: Voraussetzung für den Schulbesuch: mindestens 48 Stunden ohne Symptome (gilt auch am Ende der 10 Tage Quarantäne)
  • Auf Grundlage der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW warten Sie bitte als positiv Getestete oder als Haushaltsangehörige nicht mehr darauf, dass das Gesundheitsamt Sie anruft. Sie alle müssen sich selbständig in Quarantäne begeben. Bereits bei einem positiven Schnelltest muss diese Quarantäne eingehalten werden.
  • Wenn Sie als Haushaltsmitglied oder in anderer Form eine Kontaktperson sind, gilt:

10 Tage Quarantäne ab dem letzten Kontakt.

Für  Schüler*innen gilt dann wie oben beschrieben: Es ist eine Testung mit Schnelltest ab dem 5. Tag der Quarantäne möglich, wenn negativ, darf die Quarantäne selbständig beendet werden.

Für alle weiteren Erwachsenen ist eine Testung mit Schnelltest ab dem 7. Tag möglich; Voraussetzung ist jeweils Symptomfreiheit!

  • Wenn sich in einem Haushalt weitere positive Ergebnisse zeigen, so darf ein Kind, wenn es selbst gerade genesen ist und die Voraussetzungen zum Verlassen der Quarantäne erfüllt, wieder die Schule besuchen.
  • Vollständig immunisierte Personen müssen sich im Falle einer Positivmeldung NICHT in Quarantäne begeben (dies gilt auch für Kinder – also Personen bis 18 Jahre):

 

Vollständig immunisiert sind Personen mit:

–          2 Impfungen, die 2. liegt weniger als 90 Tage zurück

–          3 Impfungen (Geboosterte)

–          Genesene weniger als 90 (demnächst wohl 60) Tage nach dem ersten Erreger-

nachweis

–          Genesene mit mind. einer Impfung, Reihenfolge egal

 

  • Wenn eine Klasse aber geschlossen wurde, findet auch für diese immunisierten Kinder selbstverständlich der Distanzunterricht statt.
  • Wenn bereits mehrere Klassen geschlossen worden sind (Größenordnung ca 50 % der Klassen sind geschlossen), klärt die Schule mit dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht, ob die Schule geschlossen wird.

Wenn der Fall einer Klassenschließung vorliegt, erhalten Sie eine Elterninformation der Schulleitung, in der Regel durch die Klassenleitung.

 Vielen Dank.

Es grüßt Sie/euch ganz herzlich

Christel Stegemann

Schulleiterin